Sicherheit nach Maß

Mit den Technischen Versicherungen bietet Zurich Ihnen im Versicherungsfall optimale Sicherheit und schnelle, unkomplizierte Hilfe.



Falsche Bedienung, Konstruktionsfehler oder Unwetter können Ihre fahrbaren Maschinen nachhaltig beschädigen. Sichern Sie sich dagegen ab.


Überblick

Über die Maschinen- und Kaskoversicherung sind Baugeräte aller Art und sonstige fahrbare und transportable Arbeitsmaschinen versichert.

Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:

  • Eigentümer
  • Betreiber
  • Leasing-Geber
  • Leasing-Nehmer
  • Mieter
  • Entleiher
  • Verwahrer


Vorteile

  • maßgeschneiderter Versicherungsschutz
  • Minimierung des unternehmerischen Risikos, da keine unsicheren Rückstellungen für mögliche Schäden gebildet werden müssen
  • durch eine schnelle und kompetente Schadenregulierung werden betriebliche Ausfälle minimiert

 


Leistungen

Versicherte Sachen
Zurich leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen. Dies können fahrbare Baugeräte, transportable Baugeräte oder sonstige Sachen sein.

Versicherte Schäden und Gefahren
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen (dies gilt jedoch nicht für Baubüros, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen)
  • Zerreißen infolge von Fliehkraft
  • Überdruck (nicht Explosion) oder Unterdruck
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser
  • während der Dauer von Transporten (dies gilt jedoch nicht für Seetransporte)

Eine Deckungsreduzierung nur auf Kaskoschäden – ähnlich der Auto-Kaskoversicherung – ist möglich.

Versicherungsbeginn und Dauer
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Betriebsfertigkeit des versicherten Geräts. Auf besonderen Antrag kann auch schon Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit geboten werden.

Es können normale Jahres- oder Mehrjahresverträge abgeschlossen werden, kurzfristige Verträge nach Vereinbarung.

Zusatzbausteine

Auf besonderen Antrag können versichert werden:

  • Daten und Datenträger
  • Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Versaufen oder Verschlammen auf Wasserbaustellen
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten

 Ergänzende Versicherungen

Mehrkostenversicherung
Die Versicherung sichert Sie vor Mehrkosten bei Ausfall einer Maschine ab. Diese können entstehen durch:

  • Überbrückungsmaßnahmen, beispielsweise durch Einsatz anderer oder gemieteter Maschinen
  • Anwendung anderer Fertigungsverfahren
  • Bezug von Fertigfabrikaten oder Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung
  • Fremdstrombezug


Betriebsunterbrechungsversicherung
Versichert werden können entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, die durch einen Maschinenschaden verursacht werden.

 

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Falsche Bedienung, Konstruktionsfehler oder Unwetter können Ihre stationären Maschinen nachhaltig beschädigen.


Überblick

Grundsätzlich können über die Maschinenversicherung alle stationären Maschinen sowie maschinelle und elektrische Einrichtungen versichert werden.

Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:

  • Eigentümer
  • Betreiber
  • Leasing-Geber
  • Leasing-Nehmer
  • Mieter
  • Entleiher
  • Verwahrer

 Vorteile

  • maßgeschneiderter Versicherungsschutz
  • Minimierung des unternehmerischen Risikos, da keine unsicheren Rückstellungen für mögliche Schäden gebildet werden müssen
  • durch eine schnelle und kompetente Schadenregulierung werden betriebliche Ausfälle minimiert

 Leistungen

Versicherte Sachen
Zurich leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen. Dies können Maschinen, maschinelle Einrichtungen oder sonstige technische Einrichtungen sein.

Versicherte Schäden und Gefahren
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Wassermangel in Dampferzeugern
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Zerreißen infolge von Fliehkraft
  • Überdruck (nicht Explosion) oder Unterdruck
  • Sturm, Frost, Eisgang


Versicherungsbeginn und Dauer
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Betriebsfertigkeit des versicherten Geräts. Auf besonderen Antrag kann auch schon Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit geboten werden.

 Zusatzbausteine

Auf besonderen Antrag können versichert werden:

  • Daten und Datenträger
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten

 


Ergänzende Versicherungen

Mehrkostenversicherung
Die Versicherung sichert Sie vor Mehrkosten bei Ausfall einer Maschine ab. Diese können entstehen durch:

  • Überbrückungsmaßnahmen, beispielsweise durch Einsatz anderer oder gemieteter Maschinen
  • Anwendung anderer Fertigungsverfahren
  • Bezug von Fertigfabrikaten oder Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung
  • Fremdstrombezug


Betriebsunterbrechungsversicherung
Versichert werden können entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, die durch einen Maschinenschaden verursacht werden.

 
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Unternehmen sind auf Elektronik angewiesen. Die Elektronik- versicherung versichert Ihre Schäden und Kosten, wenn Geräte und Anlagen beschädigt werden oder abhandenkommen.


Überblick

Elektronische Anlagen und Geräte begleiten Sie bei Ihrer täglichen Arbeit und sind somit sehr exponierte Helfer. Beim täglichen Umgang treten jedoch Risiken auf, die nicht kalkulierbar sind und zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können.

Die Antwort auf alle denkbaren Schäden heißt Elektronikversicherung. Sie bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre wertvollen Geräte. Die klassischen Versicherungsformen, zum Beispiel Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Leitungswasserversicherungen, bieten dagegen nur Ausschnittsdeckungen genau definierter Gefahren.

Die Elektronikversichrung stellt also eine Allgefahrendeckung her. Dies bedeutet, dass alle Gefahren (Zerstörung oder Beschädigung durch nicht vorhergesehene Ereignisse) mitversichert sind, soweit sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen werden.

Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:

  • Eigentümer
  • Betreiber
  • Leasing-Geber
  • Leasing-Nehmer
  • Mieter
  • Entleiher
  • Verwahrer

 
Vorteile

  • maßgeschneiderter Versicherungsschutz
  • Minimierung des unternehmerischen Risikos, da keine unsicheren Rückstellungen für mögliche Schäden gebildet werden müssen
  • durch eine schnelle und kompetente Schadenregulierung werden betriebliche Ausfälle minimiert


Leistungen

Versicherte Sachen
Zurich leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Sachschäden an versicherten Sachen. Dies können stationär und beweglich eingesetzte Anlagen und Geräte sein:

  • Bürotechnik
  • Informationstechnik
  • Kommunikationstechnik
  • Medientechniken
  • Medizintechnik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Satz- und Reprotechnik
  • Sicherungs-, Melde- und Überwachungstechnik
  • Verkehrstechnik


Versicherte Schäden
Wir ersetzen Ihnen beispielsweise die Kosten für Schäden durch:

  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sengschäden
  • höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Überspannung, Induktion
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung

Nicht versicherbare Schäden
Generell unversicherbar sind:

  • betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
  • Erdbeben und deren Folgen
  • Kernenergie
  • Krieg, Bürgerkrieg oder innere Unruhen
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten

Zusatzbausteine

Zusatzdeckung von Schadennebenkosten
Auf besonderen Antrag können versichert werden:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht

Ergänzende Versicherungen

Auf besonderen Antrag können Sie zusätzlich abschließen:

  • Datenversicherung
  • Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Mehrkostenversicherung

 

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Die Elektronik-Pauschal-Versicherung Büro von Zurich bietet Ihnen Versicherungsleistungen auf pauschaler Basis. Damit verringern Sie Ihren Verwaltungsaufwand deutlich und senken zugleich Ihre Kosten.


Überblick

Die Versicherungslösung für elektronische Anlagen in Büro, Verwaltung, Handel und Gewerbe
Die Elektronik-Pauschal-Versicherung Büro ist das Sicherheitsnetzwerk für Ihre Hardware, Daten und Datenträger. Sie bietet ein speziell auf Unternehmen zugeschnittenes Versicherungskonzept – leistungsstark, verwaltungsarm, kostengünstig und ohne Einschränkung des Versicherungsschutzes.

Vorteil der pauschalen Versicherungsform ist, dass das vorhandene – eigene, gemietete, geleaste – Equipment nicht einzeln deklariert werden muss, sondern in einer Gesamt-Versicherungssumme zu melden ist.

Unsere Pauschalversicherung umfasst alle vorhandenen Anlagen und Geräte – die sogenannte Hardware Ihres Betriebes – bis zu einer maximalen Gesamtversicherungssumme von 1,5 Mio Euro.

Für Daten und Datenträger steht eine Versicherungssumme bis maximal 500.000 Euro zur Verfügung.

 

Vorteile: Hardware

Mitversicherung aller Betriebsstätten
Zu Vertragsbeginn gelten alle von Ihnen genutzten Betriebsstätten in Deutschland automatisch pauschal und ohne vertragliche Nennung als mitversichert.

Mitversicherung neuer Betriebsstätten
Nach Vertragsabschluss gelten neu hinzukommende Betriebsstätten sofort und ohne jegliche Prämienzuschläge bis maximal 50.000 Euro je neue Betriebsstätte als mitversichert.

Keine Prämienanpassung
Wir verzichten auf die marktübliche alljährliche Prämienanpassung.

Prämienfreie Vorsorgeversicherung
Wir gewähren je neues Versicherungsjahr eine prämienfreie Vorsorgeversicherung für Geräteneuanschaffungen und/oder Erweiterungen bis zu 50 % aus der zuletzt dokumentierten Sachversicherungssumme, maximal bis 150.000 Euro.

Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit der versicherten Geräte
Versicherungsschutz besteht auch vor Betriebsfertigkeit mit der Übergabe der Sachen oder Teilen davon am Versicherungsort.

Mindestersatzleistungen für Schäden an Röhren und/oder Zwischenbildträgern
Wir erweitern den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz, indem wir eine Mindestersatzleistung von 20 % je Schadensfall gewähren – unabhängig der jeweiligen Abschreibungsquoten.

Mitversicherung von Laptops und Funktelefonen
Diese Geräte (ohne C-Netz) sind pauschal mitversichert.

Mitversicherung von Schadennebenkosten
Je Schadensfall sind zusammen bis maximal 50.000 Euro auf "Erstes Risiko" automatisch folgende Schadennebenkosten mitversichert:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Schutz- und Bewegungskosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Provisorien/Leihgeräte, Luftfracht (zum Beispiel für die Beschaffung von Ersatzteilen)
  • Feuerlöschkosten


Berücksichtigung des technologischen Fortschritts
Der Versicherer ersetzt auch die Wiederbeschaffungskosten für die Nachfolgegeneration (Tag vor Schadenseintritt) der versicherten Sache, sofern durch den technischen Fortschritt eine versicherte Sache in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt wird oder ersetzt werden kann. Grenze der Entschädigung bildet jedoch stets die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme des versicherten alten Gerätes.

Mitversicherung Erweitertes Bewegungsrisiko
Die versicherten Sachen sind außerhalb der Betriebsstätten weltweit mit maximal 30 % der Hardware-Summe, höchstens 150.000 Euro, mitversichert.

Vorteile: Daten und Datenträger

Mitversicherung aller Betriebsstätten
Für die Sicherungsdaten und Datenträger besteht zusätzlich Deckung in deren Auslagerungsstätten und auf den Verbindungswegen zu den jeweiligen Betriebsstätten.

Mitversicherung neuer Betriebsstätten
Jede neue Betriebsstätte ist automatisch bis maximal 50.000 Euro mitversichert.

Weltweiter Schutz
Für versicherte Daten und Datenträger besteht außerhalb der Betriebs- und Auslagerungsstätten weltweit Versicherungsschutz (bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung 10 % aus der jeweils geltenden Gesamtdatensumme, maximal 25.000 Euro).

Mitversicherung von Schutzmodulen
Software-Schutzmodule (zum Beispiel Dongles) sind ohne Zuschlag mitversichert, sofern sie – inklusive der Lizenzgebühr – in der Gesamtdatensumme enthalten sind.

Obligatorisch setzen wir bei diesen attraktiven Leistungen eine tägliche Datensicherung und tägliche Auslagerung der Sicherungsträger (Backups) in einen anderen Gefahrenbereich voraus.



Leistungen

Versicherte Sachen
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Sachschäden an versicherten Sachen. Versicherte Sachen können sein:

  • Informations- und Datentechnik inklusive Notebooks
  • Kommunikationstechnik inklusive Funktelefone D-/E-Netze
  • Sicherungs-, Melde- und Überwachungstechnik
  • Satz- und Reprotechnik
  • plus dazugehöriger Daten und Datenträger inklusive vorhandener Software-Schutzmodule (zum Beispiel Dongles) sowie der Lizenzgebühren


Versicherte Schäden
Wir ersetzen Ihnen die Kosten für Schäden beispielsweise durch:

  • Abhandenkommen infolge von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sengschäden
  • höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Überspannung, Induktion
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung

 

Zusatzbausteine

Schadennebenkosten sind bereits im Versicherungsschutz enthalten. Je Schadensfall sind zusammen bis maximal 50.000 Euro auf "Erstes Risiko" automatisch folgende Schadennebenkosten mitversichert:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Schutz- und Bewegungskosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Provisorien oder Leihgeräte, Luftfracht (zum Beispiel für die Beschaffung von Ersatzteilen)
  • Feuerlöschkosten

 

 


Ergänzende Versicherungen

Auf besonderen Antrag kann zusätzlich eine Datenversicherung abgeschlossen werden.


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Das Sicherheitskonzept für Ihre Praxis oder Ihr Labor: Die Elektronik-Pauschal-Versicherung Medizin von Zurich bietet Ihnen umfassenden Schutz zum günstigen Preis.


Überblick

Die Versicherungslösung für elektronische Anlagen in Praxen und Laboren
Medizintechnik braucht ein spezielles Sicherheitskonzept. Wir bieten Arzt-, Facharzt-, Zahnarzt- und Heilpraktikerpraxen sowie medizinisch-technischen Laboren eine leistungsstarke Rundumabsicherung – kostengünstig und verwaltungsarm.

Vorteil der pauschalen Versicherungsform ist, dass bis auf wenige Ausnahmen das vorhandene – eigene, gemietete, geleaste – Equipment nicht einzeln deklariert werden muss, sondern in einer Gesamtversicherungssumme zu melden ist.

Unser Pauschal-Versicherungskonzept umfasst bis auf wenige Ausnahmen alle vorhandenen Anlagen und Geräte – die sogenannte Hardware des Betriebes – bis zu einer maximalen Gesamtversicherungssumme von 1,5 Mio Euro.

Für Daten und Datenträger steht eine Versicherungssumme bis maximal 500.000 Euro zur Verfügung.

 


Vorteile: Hardware

Mitversicherung aller Betriebsstätten (Praxen/Labore)
Zu Vertragsbeginn gelten alle von Ihnen genutzten Betriebsstätten in Deutschland automatisch pauschal und ohne vertragliche Nennung als mitversichert.

Mitversicherung neuer Betriebsstätten (Praxen/Labore)
Nach Vertragsabschluss gelten neu hinzukommende Betriebsstätten (Praxen/Labore) sofort und ohne jegliche Prämienzuschläge bis maximal 50.000 Euro je neue Stätte als mitversichert.

Keine Prämienanpassung
Wir verzichten auf die marktübliche alljährliche Prämienanpassung.

Prämienfreie Vorsorgeversicherung
Wir gewähren je neuem Versicherungsjahr eine prämienfreie Vorsorgeversicherung für Geräteneuanschaffungen und/oder Erweiterungen bis zu 50 % aus der zuletzt dokumentierten Sachversicherungssumme, maximal 150.000 Euro.

Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit der versicherten Geräte
Versicherungsschutz besteht auch vor Betriebsfertigkeit mit der Übergabe der Sachen oder Teilen davon am Versicherungsort.

Mindestersatzleistungen für Schäden an Röhren und/oder Zwischenbildträgern
Wir erweitern den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz, indem wir Ihnen eine Mindestersatzleistung von 20 % je Schadensfall gewähren – unabhängig der jeweiligen Abschreibungsquoten.

Mitversicherung von Notebooks und Funktelefonen (ohne C-Netz)
Diese Geräte (ohne C-Netz) sind pauschal mitversichert.

Mitversicherung von Schadennebenkosten
Je Schadensfall sind zusammen bis maximal 50.000 Euro auf "Erstes Risiko" automatisch folgende Schadennebenkosten mitversichert:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Schutz- und Bewegungskosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Provisorien/Leihgeräte, Luftfracht (zum Beispiel für die Beschaffung von Ersatzteilen)
  • Feuerlöschkosten


Berücksichtigung des technologischen Fortschritts
Der Versicherer ersetzt auch die Wiederbeschaffungskosten für die Nachfolgegeneration (Tag vor Schadenseintritt) der versicherten Sache, sofern durch den technischen Fortschritt eine versicherte Sache in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann. Grenze der Entschädigung bildet jedoch stets die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme des versicherten alten Gerätes.

Mitversicherung Erweitertes Bewegungsrisiko
Die versicherten Sachen sind außerhalb der Betriebsstätten weltweit mit maximal 30 % der Hardware-Summe, höchstens 150.000 Euro, mitversichert.

Mitversicherung von Lichtquellen
Wir versichern Lichtquellen Ihrer Medizinleuchten mit, sofern mit dem Schaden an der Lichtquelle auch ein Schaden an den anderen Teilen derselben versicherten Sache entstanden ist.

Mitversicherung von Notärztekoffern inklusive deren medizintechnischen Inhalts
Diese versichern wir inner- und außerhalb Ihrer Praxisräume sogar weltweit (ohne Ausweispapiere, Bargeld, Scheckkarten, Schlüssel) mit.

Existenzgründernachlass 10 %
Für alle Praxis- oder Laborneugründungen sowie Praxis- oder Laborübernahmen gewähren wir Ihnen im ersten Vertragsjahr einen Prämiennachlass von 10 %.



Vorteile: Daten und Datenträger

Mitversicherung aller Betriebsstätten (Praxen/Labore)
Für die Sicherungsdaten und Datenträger besteht zusätzlich Deckung in deren Auslagerungsstätten und auf den Verbindungswegen zu den jeweiligen Betriebsstätten (Praxen oder Labore).

Mitversicherung neuer Betriebsstätten (Praxen/Labore)
Jede neue Betriebsstätte ist automatisch bis maximal 50.000 Euro mitversichert.

Weltweiter Schutz
Für versicherte Daten und Datenträger besteht außerhalb der Betriebs- und Auslagerungsstätten weltweit Versicherungsschutz (bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung 10 % aus der jeweils geltenden Gesamtdatensumme, maximal 25.000 Euro).

Mitversicherung von Schutzmodulen
Software-Schutzmodule (zum Beispiel Dongles) sind ohne Zuschlag mitversichert, sofern sie – inklusive der Lizenzgebühr – in der Gesamtdatensumme enthalten sind.

Obligatorisch setzen wir bei diesen attraktiven Leistungen eine tägliche Datensicherung und tägliche Auslagerung der Sicherungsträger (Backups) in einen anderen Gefahrenbereich voraus.

 


Leistungen

Versicherte Sachen
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Sachschäden an versicherten Sachen. Versicherte Sachen können sein:

  • Medizintechnik (Tomografie-/Kernspintechniken sind jedoch einzeldeklarationspflichtig)
  • Informations- und Datentechnik inklusive Notebooks
  • Kommunikationstechnik inklusive Funktelefone D-/E-Netze
  • Sicherungs-, Melde- und Überwachungstechnik
  • Satz- und Reprotechnik
  • dazugehörige Daten und Datenträger inklusive vorhandener Software-Schutzmodule (zum Beispiel Dongles) sowie der Lizenzgebühren


Versicherte Schäden
Wir ersetzen Ihnen beispielsweise Kosten für Schäden durch:

  • Abhandenkommen infolge von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sengschäden
  • höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Überspannung, Induktion
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung

 



Zusatzbausteine

Schadennebenkosten sind bereits im Versicherungsschutz enthalten. Je Schadensfall sind zusammen bis maximal 50.000 Euro auf "Erstes Risiko" automatisch folgende Schadennebenkosten mitversichert:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Schutz- und Bewegungskosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Provisorien oder Leihgeräte, Luftfracht (zum Beispiel für die Beschaffung von Ersatzteilen)
  • Feuerlöschkosten

 


Ergänzende Versicherungen

Auf besonderen Antrag kann zusätzlich eine Datenversicherung abgeschlossen werden.

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Selbst bei sorgfältiger Planung und Ausführung ist ein Bauvorhaben vor Sturm und Hochwasser, Diebstahl bereits eingebauter Teile oder Vandalismus nicht sicher. Eine Bauleistungsversicherung bietet hierfür Schutz.


Überblick

Bauvorhaben sind immer wieder hohen Risiken ausgesetzt. Die Bauleistungsversicherung von Zurich schützt Sie vor den finanziellen Risiken solch unvorhersehbarer Sachschäden an Neu- und Umbauten von Gebäuden.

Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:

  • Bauherren oder sonstige Auftraggeber
  • Bauunternehmen
  • sonstige am Bauvorhaben beteiligte Firmen oder Personen

 



Leistungen

Versicherte Sachen
Versicherte Sachen sind: alle Lieferungen und Leistungen für den Neubau und Umbau eines Gebäudes.

Versicherte Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:

  • Ungeschicklichkeit
  • Materialfehler
  • höhere Gewalt
  • Elementarereignisse
  • ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse


Versicherungsbeginn und Dauer
Der Versicherungsschutz beginnt bei Einrichten der Baustelle, frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt.

Der Versicherungsschutz endet mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Der Versicherungsschutz endet spätestens zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt.

 


Zusatzbausteine

Auf besonderen Antrag können versichert werden:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
  • zusätzliche Aufräumungskosten
  • Schadensuchkosten
  • Baugrund und Bodenmassen
  • Arbeitszeitzuschläge
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Eil- und Expressfrachten
  • innere Unruhen
  • Streik, Aussperrung
  • radioaktive Isotope
  • Altbauten, u. a. gegen Einsturz



Ergänzende Versicherung

Im Anschluss an die Bauleistungsversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Sachdeckung für sein Gebäude abschließen.

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Die Zurich Bauleistungsversicherung für Unternehmer schützt Bauunternehmer vom ersten Tag an vor den Folgen durch Sachschäden an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen.


Überblick

Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:

  • Bauunternehmer
  • Subunternehmer
  • Auftraggeber nach Vereinbarung

Unser Versicherungsschutz für den Bauunternehmer entspricht seiner Gefahrtragung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

 

Leistungen

Versicherte Sachen
Versicherte Sachen sind Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen für die Errichtung eines Bauvorhabens einschließlich Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.

Versicherte Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Sachschäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) von versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Materialfehler
  • ungewöhnliche Witterungseinflüsse


Versicherungsbeginn und Dauer
Der Versicherungsschutz beginnt bei Einrichten der Baustelle, frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet mit Abnahme der Bauleistung – auch Teilleistung – spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt.

 

Zusatzbausteine

Auf besonderen Antrag können versichert werden:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • zusätzliche Aufräumungskosten
  • Schadensuchkosten
  • Baugrund und Bodenmassen
  • Arbeitszeitzuschläge
  • Eil- und Expressfrachten
  • Innere Unruhen
  • Streik, Aussperrung
  • radioaktive Isotope
  • Altbauten, u. a. gegen Einsturz
  • außergewöhnliche Witterungseinflüsse

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Überblick

Die Montage von Maschinen und sonstigen technischen Anlagen sowie die anschließende Erprobung bedeuten für die beteiligten Personen – Besteller, Unternehmer und Subunternehmer – kaum absehbare Gefahren.

Das Risiko des Eintritts von Sachschäden ist in der Entstehungsphase technischer Objekte wesentlich höher als während des nachfolgenden, bestimmungsgemäßen Einsatzes.

Die Wahrscheinlichkeit eines Schadens steigt mit zunehmender Montagedauer an und erreicht schließlich im Erprobungsstadium ihren Höhepunkt. Dies ist deshalb so, weil sich zumeist erst im Probebetrieb die Schäden zeigen, die durch Planungs-, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler entstehen.

Die besondere Schadenträchtigkeit und die Vielzahl der möglichen Gefahren begründen das Bedürfnis nach einer "Allgefahren- versicherung", da erst durch ihren Abschluss die möglichen Kosten kalkulierbar werden.

 


Vorteile

  • maßgeschneiderter Versicherungsschutz, wenn Montage und Probebetrieb von technischen Anlagen und Maschinen nicht nach Plan verlaufen
  • Minimierung des unternehmerischen Risikos, da keine unsicheren Rückstellungen für mögliche Schäden gebildet werden müssen
  • durch eine schnelle und kompetente Schadenregulierung werden betriebliche Ausfälle minimiert

 

Leistungen

Die Montageversicherung von Zurich leistet Entschädigung nach den Allgemeinen Montageversicherungsbedingungen (AMoB). Sie deckt Schäden an und Verluste von versicherten Sachen ab, die während der Versicherungsdauer unvorhergesehen und plötzlich eintreten.

Entschädigung wird insbesondere geleistet für Verluste durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub sowie für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden) beispielsweise durch:

  • Montage- und Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
  • Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen infolge eines dieser Ereignisse)
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Zerreißen infolge von Fliehkraft
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Überschwemmung, Hochwasser stehender oder fließender Gewässer
  • Sturm, Hagel, Eisgang, Erdrutsch, Erdbeben

 

Zusatzbausteine

Auf besonderen Antrag leistet die Montageversicherung von Zurich auch Entschädigung für Schäden und Verluste durch:

  • Innere Unruhen
  • Streik oder Aussperrung
  • radioaktive Isotope

Zusammen mit einem Montageobjekt können versichert werden:

  • Montageausrüstung wie Geräte, Werkzeuge, Hilfsmaschinen, Gerüste, Baubuden
  • fremde Sachen aufgrund besonderer Vereinbarung

Ergänzende Versicherungen

Nach Abschluss der Montage kann – je nach versicherten Montageobjekt – eine Anschlussdeckung angeboten werden, beispielsweise:

  • Elektronikversicherung
  • Maschinenversicherung – fahrbare Maschinen
  • Maschinenversicherung – stationäre Maschinen

Diese können gegebenenfalls mit einer Betriebsunterbrechungs- versicherung kombiniert werden.

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Solaranlagen schützen die Umwelt – Zurich schützt die Solaranlagen

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise gewinnt Solarenergie immer mehr an Bedeutung. Als Betreiber einer Photovoltaikanlage wollen Sie von Ihrer ins öffentliche Netz eingespeisten Energie profitieren. Deshalb sollten Sie sich gegen finanzielle Verluste durch Schäden und Ertragsausfall schützen. Mit Zurich SOLARplus+ bieten wir Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen.


Vorteile

  • Photovoltaikanlagen werden bis 750.000 Euro Versicherungssumme oder 300 kWp versichert.
  • Solarthermieanlagen werden bis 30.000 Euro versichert.
  • Sie wählen zwischen drei verschiedenen Selbstbehalten.
  • Ertragsausfall für Photovoltaikanlagen aufgrund versicherter Sachschäden ist mit festgelegter Haftzeit und festgelegtem Selbstbehalt mitversichert.
  • Es besteht eine Vorsorgeversicherung für Erweiterungen und Austausch der Anlage während des laufenden Versicherungsjahres.
  • Kosten auf Erstes Risiko und weitere Mehrkosten sind mitversichert.
  • Sie erhalten Rabatte für die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes z. B. durch Ausschluss bestimmter Gefahren, Einhaltung hoher Sicherheitsstandards oder bei Abschluss bzw. Bestehen einer Zurich Gebäudeversicherung.

 

Leistungen

 

Es besteht umfassender Versicherungsschutz für Sachschäden und bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände.

Die Versicherung schützt Sie u. a. bei Schäden durch:

  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung

 

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