Rundum geschützt - ein wirklich gutes Gefühl
Fügen Sie anderen einen Schaden zu, und sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Schaden wiedergutzumachen, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. So kann ein "kleines Malheur" schnell verheerende Folgen haben, denn gerade bei Personenschäden sind hohe Entschädigungen keine Seltenheit. Mit unserer Zurich Haftpflichtversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Forderungen Dritter.
Eine kleine Unachtsamkeit – und schon ist es passiert. Mit der Zurich Privathaftpflicht-Versicherung sind Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder vor den finanziellen Folgen von kleinen und großen Missgeschicken bestens geschützt.
Umfassender Schutz für die ganze Familie. Auch im Internet und bei Schäden, wenn Sie jemandem mal einen Gefallen tun.
Vorteile:
- Weltweiter Schutz bis zu 50 Mio. EUR
- Privates Internetrisiko ist abgedeckt
- Forderungsausfalldeckung inkl. Kosten der Rechtsverfolgung und Gewaltopferschutz
- Ersatz von Kosten für Gefälligkeitsschäden
- Schadenersatz für geliehene Sachen
- Kostenerstattung bei Verlust fremder Schlüssel
Leistungen:
Sicherheit in allen Situationen
Die Privathaftpflichtversicherung reguliert berechtigte Forderungen, wenn Sie z. B.
- als Fußgänger oder Radfahrer,
- als Aufsichtsperson über Minderjährige,
- als Mieter einer Wohnung,
- als Eigentümer eines selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung,
- beim Sport
- bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
- als Tagesmutter
einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Unberechtigte Schadensersatz-Ansprüche lehnen wir für Sie ab – falls notwendig, gehen wir für Sie sogar auf unsere Kosten vor Gericht.
Grundleistungen der Privathaftpflicht
- Bei Sachschäden wird die Reparatur, die Wiederbeschaffung oder der Nutzungsausfall gezahlt.
- Werden Personen verletzt, zahlt die Privathaftpflicht die Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls eine lebenslange Rente.
Zusätzlich mitversichert
- Internetrisiko
- Vorsorgeschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Allmählichkeitsschäden
- ein im Inland selbst bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus
- Teilnahme am fachpraktischen Unterricht inkl. Sachschäden an Lehrgeräten
Mitversicherte Personen
Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer sind versichert, sondern beispielsweise auch:
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner, auch der nicht eingetragene Lebenspartner
- Ihre unverheirateten Kinder bis zur Beendigung der Schul- und Berufsausbildung
- eventuelle unverheiratete, geistig und/oder körperlich behinderte Kinder, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- minderjährige Personen, die bis zu einer Dauer von zwölf Monaten im Haushalt leben (z. B. Austauschschüler/Au-Pair)
- Ihre Eltern und Großeltern, wenn diese im Altenheim wohnen
Forderungsausfalldeckung
Wenn Ihnen innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens, Islands, Monaco, San Marino oder Andorra ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher selbst nicht haftpflichtversichert ist oder aus anderen Gründen den Schaden nicht begleichen kann, springt die Forderungsausfalldeckung für Sie ein. Bei berechtigten Ansprüchen ersetzen wir Ihnen und den Mitversicherten den Schaden, sofern dieser über 1.000 Euro liegt – dann aber den vollen Betrag bis zur Höhe von 50 Mio. Euro im Top-Schutz. Auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder eine lebenslange Rente können hierunter fallen.
Günstige Beiträge für Singles oder bei Selbstbeteiligung
Wenn Sie Single sind oder eine Selbstbeteiligung von 150 EUR vereinbaren, bieten wir Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.
Beitragsfreie Extras
Entscheiden Sie sich für den Top-Schutz, dann sind im Versicherungsschutz eingeschlossen:
- hohe Versicherungssumme von 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Kosten der Rechtsverfolgung in Zusammenhang mit der Forderungsausfalldeckung (subsidiär) bis 50.000 EUR
- Gewaltopferschutz und telefonische Erstberatung in Zusammenhang mit der Forderungsausfalldeckung (subsidiär) bis 100.000 EUR
- Mietsachschäden bis 50 Mio. Euro
- Mitversicherung von fremden privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Schlüsseln/Codekarten bis 250.000 Euro
- Mitversicherung von volljährigen, mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden, unverheirateten Kindern, auch nach Beendigung der Berufsausbildung
- Schäden durch nicht deliktfähige Kinder/Enkel bis 500.000 EUR bei Personen- und 100.000 EURO bei Sachschäden
- Auslandsaufenthalt weltweit bis 5 Jahre
- Internetrisiko bis 50 Mio. Euro
- Schäden aus der Vermietung von max. 3 Eigentumswohnungen oder max. 3 Räumen zu gewerblichen Zwecke und Garagen
- Ein unbebautes Grundstück in Deutschland, der EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra bis 10.000 qm
- Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 200.000 EUR
- Anlagenrisiko für einen ober- oder unterirdischen Heizöltank bis 12.000 Liter
- Kleingebinde bis 1.000 Liter
- Ein selbstgenutztes Ein-/Zweifamilienhaus und/oder (Ferien-) Wohnung sowie der dazugehörigen Garagen / Gärten in der EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra
- Mitversicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit, subsidiär
- Vorsorgeversicherung für aus dem Versicherungsschutz ausscheidende Kinder bis 3 Monate
- Eine selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit bis zu einem Jahres-Brutto-Gesamtumsatz von max. 12.000 EUR
- Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen
- Hüten eines fremden Hauses bis 30.000 EUR Sachschäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder unentgeltlich überlassenen beweglichen Sachen bis 50.000 EUR mit 150 EUR Selbstbeteiligung
- Schäden durch Beschädigung medizinischer Diagnosegeräte
- Sachschäden an beweglichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in vorübergehend gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten
- Sachschäden an Lehrgeräten bis zu Hähe der Versicherungssumme
- Sachschäden an persönlichen Gegenständen von Arbeitskollegen bis 10.000 EUR
- Betreuber einer Photovoltaik- oder Kleinwind-/Wasserkraftanlage (bis zu 15 kw)
- Umweltschadensversicherung
- Ansprüche aus Benachteiligungen für Privatpersonen (AGG)
- Mitversicherung von Schäden durch Pflegepersonen (gültig nur für Senioren)
Hunde sind der beste Freund des Menschen, sagt man.
Für viele Menschen sind Sie alltägliche Begleiter, aber auch immer für eine Überraschung gut. Und das kann teuer werden.
Es sei denn, Sie haben eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung von Zurich, die Sie vor den Forderungen Dritter zuverlässig schützt.
Eine Hundehalter-Haftpflicht ist überigens in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Vorteile:
- Bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme bei durch Ihren Hund versachte Personen- und Sachschäden
- Vorübergehender Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahre mitversichert
- Mietsachschäden sind mitversichert (außer bei gefährlichen Hunderassen)
Leistungen
Leistungsumfang
- Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Hund verursacht hat.
- Private Tierhüter sind bei uns mitversichert.
- Wir prüfen die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen und wehren unberechtigte oder zu hohe Forderungen kostenfrei ab.
- Wir zahlen berechtigte Schadenersatzforderungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Versicherte Personen
Versichert sind Sie als Halter eines Tieres. Beitragsfrei mitversichert sind aber auch Familie, Freunde, Bekannte oder der Nachbar, einfach alle privaten Hüter, in deren Obhut sich das Tier befindet.
Wenn Ihr Pferd austritt, haften Sie als Halter für die Schäden, die Ihr Tier anderen zufügt. Auch, wenn Sie gar kein eigenes Verschulden trifft.
Es sei denn, Sie haben eine Zurich Pferdehalter-Haftpflichtversicherung, die Sie vor den Forderungen Dritter zuverlässig schützt.
Vorteile:
- Bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Gemeldete Reitbeteiligungen sind beitragsfrei mitversichert
- Beitragsnachlass schon ab dem zweiten versicherten Tier
Leistungen
Wir sind für Sie da, wenn Dritte durch das Verhalen Ihres Pferdes Schaden erleiden. Beispiel: Ihr scheuendes Pferd läuft auf die Fahrbahn und verursacht dadurch einen Unfall. Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung leistet in diesem Fall Ersatz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Versicherungsumfang
- Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Pferd verursacht hat.
- Private Tierhüter sind bei der Zurich Pferdehalter-Haftpflichtversicherung mitversichert.
- Wir prüfen die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen und wehren unberechtigte oder zu hohe Forderungen kostenfrei ab.
- Wir zahlen berechtigte Schadenersatzforderungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Versicherte Personen
Versichert sind Sie als Halter eines Pferdes. Beitragsfrei mitversichert sind aber darüber hinaus auch Familie, Freunde, Bekannte oder der Nachbar, einfach alle privaten Hüter, in deren Obhut sich das Tier befindet.
Höhe des Versicherungsschutzes
Bei der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung können SIe zwischen Versicherungssummen von 5 Mio. und 50 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen. Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (Immobilien) sind je nach gewähltem Deckungskonzept bis 5 Mio. EUR oder bis 50 Mio. EUR mitversichert.
Versicherungsschutz im Ausland
Zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte in den Staaten der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino und Andorra sowie bis zu 3 bzw. 5 Jahren weltweit (je nach gewähltem Deckungskonzept) sind im Versicherungsschutz der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung enthalten.
Beitragsfrei mitversichert
Bei der Zurich Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind beitragsfrei mitversichert:
- Fohlen bis zu sechs Monaten im Besitz des Versicherungsnehmers
- Fremdreiterrisiko
- Kutschfahrten
- Reitbeteiligungen (mit Namensnennung)
Wenn in Ihrem Haus, auf dem zugehörigen Grundstück oder Gehwegen jemand zu Schaden kommt, werden Sie zur Verantwortung gezogen. Vor den finanziellen Forderungen, die dann auf Sie zukommen, schützt Sie die Zurich Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für überwiegend privat genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Haftpflichtversicherung ist ein Baustein der MultiPlus. Sichern Sie sich die zusätzlichen MultiPlus-Vorteile.
Haftungspflicht für Haus- und Grundbesitzer
Kommt auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus jemand zu Schaden, sind Sie verantwortlich.
Mit der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung von Zurich sind Sie vor den finanziellen Forderungen Dritter zuverlässig geschützt.
Vorteile
- Bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Vorsorgeversicherungsschutz bis zu 50 Mio. EUR
- Schäden durch häusliche Abwässer oder Rückstau des Straßenkanals sind mitversichert
Leistungen
Haftungsumfang
In der Eigenschaft als Eigentümer oder Besitzer (zum Beispiel als Mieter, Vermieter, Pächter Nutznießer oder Leasingnehmer) von privat genutzten unbebauten Grundstücken, Gebäuden (Ein-, oder Zweifamilienhäusern) haften Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht
- für Schäden infole von Verstäßen gegen die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften obliegenden Pflichten, beispielsweise bei der Nichterfüllung von Auflagen zur baulichen Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung und zum Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen.
- für Personen, die in Ihrem Auftrag Arbeiten an oder auf Ihrem Grundstück verrichten, beispielsweise durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung und sonstigen Betreuung der Grundstücke.
Versicherungsumfang
- Wir prüfen die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen und wehren unberechtigte oder zu hohe Forderungen kostenfrei ab.
- Wir zahlen berechtigte Schadenerstatzforderungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beitragsfreie Extras
Entscheiden Sie sich für die Zurich Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, dann sind im Versicherungsschutz eingeschlossen:
- Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen
- Sachschäden, die durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten
Die Bauherren-Haftpflicht ist bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht beitragsfrei mitversichert.
Bitte beachten Sie: Übersteigen die aufgewendeten Baukosten die Summe, so muss vor Baubeginn eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Sollte auf Ihrer Baustelle ein Dritter zu Schaden kommen, haften Sie als Bauherr. Und das nicht nur für die Handwerker, sonder auch für spielende Kinder oder Passanten.
Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung von Zurich für überwiegend privat genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser schützen Sie sich und alle am Bau beteiligten Personen vor Schäden, die aus der Bautätigkeit entstehen.
Vorteile:
- bis zu zwei Jahre Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben
- bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Mitversicherung von Bauhelfern
- Zusatzrisiko "Bauen in Eigenleitung" einschließbar
Leistungen
Versicherungsumfang
Unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz, wenn Sie Bauleistung und Bauausführung an einen Dritten (zum Beispiel Architekten) vergeben haben.
Folgende Leistungen sind im Versicherungsschutz enthalten:
- Wir prüfen die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen, und wehren unberechtigte oder zu hohe Forderungen kostenfrei ab.
- Wir zahlen berechtigte Schadenersatzforderungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Sollten Sie selbst für das Bauprojekt verantwortlich sein, können Sie Ihren Versicherungsschutz um das Zusatzrisiko Bauen in Eigenleitung erweitern. Nebem dem Versicherungsnehmer sind hierdurch sämtliche, mit den Bauarbeiten beschäftigten, Personen abgesichert.
Höhe des Versicherungsschutzes
Für die Bauherren-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Versicherungssummen von 5 Mio. und 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen.
Beitragsfreie Extras
Für die Dauer der Bauphase ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung prämienfrei mitversichert.
Als Inhaber einer privat genutzten Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen haften Sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden (Personen-, Sach, Vermögensschägen) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers.
Dies schließt auch das Grundwasser mit ein. Ohne richtige Absicherung ist das im Schadenfall ein kauf überschaubares finanzielles Risiko. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung von Zurich übernimmt die Kosten der Schadenbeseitigung.
Vorteile
- Bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme für durch Ihren Öltank verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Vorsorgeversicherungsschutz bis zu 50 Mio. EUR
- Reinigungskosten von Kellerwänden und Böden sind abgedeckt
Leistungen
Versicherungsumfang
Treten gewässerschädliche Stoffe bestimmungswidrig aus der versicherten Anlage aus, dann sind in der Gewässerschaden-Haftpflichtversciherung beispielsweise mitversichert:
- Rettungskosten
- Außergerichtliche Gutachterkosten
- Schäden an Gebäuden, Gemäuern und Fußböden
- Kosten der Schadenbeseitigung, beispielsweise durch Reinigung der Kellerwände und Böden des Gebäudes, in dem die Anlage steht, oder bei Austausch des Erdreichs
Versicherte Personen
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch alle Personen mitversichert, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Anlage beauftragt haben.
Höhe des Versicherungsschutzes
Für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Versicherungssummen von 5 Mio. und 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen.
Wenn Sie als Besitzer eines privat genutzten Sportbootes anderen einen Schaden zufügen, haften Sie dafür mit Ihrem gesamten Vermögen.
Es sei denn, Sie haben eine Zurich Bootshaftpflichtversicherung, dann sind Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden vor finanziellen Forderungen zuverlässig geschützt.
Vorteile
- Bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schäden durch das Ziehen von Wasserskifahrern und Schirmdrachenfliegern sind mitversichert
- Versicherungsschutz auch bei Urlaubsfahren ins Ausland und verübergehendem Liegen in ausländischen Häfen
Leistungen
Versicherungsumfang
- Wir prüfen an Sie gestellte Schadenersatzforderungen und wehren unberechtigte oder zu hohe Forderungen kostenfrei ab.
- Berechtigte Schadenersatzforderungen werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Versichert sich Schäden, die
- Dritten zugefügt werden und die aus dem Besitz, Führen, Halten und Gebrauch des versicherten Bootes zu privaten Zwecken herrühren.
- bei gelegentlicher Vermietung ohne Berufsbesatzung entstehen.
- beim Ziehen von Wasserskiläufern oder Schirmdrachenfliegern verursacht wurden.
Versicherte Personen
- Bootsbesitzer (Versicherungsnehmer)
- zum Führen des Bootes berechtigte Personen wie die Schiffsmannschaft und sonstige Angestellte und Arbeiter aus der Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer
Versicherungssummen
Für die Bootshaftpflichtversicherung können Sie zwischen den Versicherungssummen von 5 Mio. und 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen.
Bootshaftpflichtversicherung im In- und Ausland
Mit der Zurich Bootshaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz
- in Deutschland (Standort Heimathafen)
- bei Urlaubsfahrten ins Ausland
- bei vorübergehendem Liegen in ausländischen Häfen
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für die Beantragung des Jagdscheins.
Falls durch den erlaubten Schusswaffenbesitz Personen zu Schaden kommen, sichert Sie diese Spezialversicherung von Zurich gegen Ansprüche Dritter ab.
Vorteile
- Bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Deckung von Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen
- Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit sind beitragsfrei mitversichert
Leistungen
Versicherungsumfang
Versichert ist die unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung.
Im Versicherungsschutz der Jagdhaftpflicht eingeschlossen sind:
- Jäger
- Jagdpächter und Jagdherr
- Förster, Forstbeamte, Forstaufseher
- Berufsjäger
- Jagdaufseher
- Falkner, soweit es sich um eine mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit handelt
Versicherungsschutz im Ausland
Der Versicherungsschutz der Jagdhaftpflicht gilt weltweit. Sollte im Ausland eine zusätzliche Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort vorgeschrieben sein, schützt Sie die Jagdhaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme, wenn der eingetretene Schaden die ausländischen Versicherungssummen übersteigt.
Bitte beachten Sie:
Soweit ausländisches Jagdrecht eine Pflichtversicherung vorschreibt, wird die deutsche Jagd-Haftpflichtversicherung nicht immer anerkannt. Er muss dann ggf. zusätzlich eine Jagd-Haftpflichtversicherung im Jagdausland abgeschlossen werden
Gleichwohl ist Ihr Versicherungsschutz auch in diesem Fall von erheblicher Bedeutung. Er schützt Sie nämlich bis zur Höhe der Versicherungssummen immer dann, wenn der entsprechende Schaden die Versicherungssummen der ausländischen Jagd-Haftpflichtversicherung übersteigt.