Motorradversicherung

Mehr Sicherheit auf zwei Rädern

Motorradfahren bedeutet Abenteuer und Freiheit. Um diese genießen zu können, braucht man eine gute Versicherung.

Mit der Motorradversicherung von Zurich fahren Sie günstig und sind im Schadensfall optimal abgesichert.


Mehr als eine Pflichtversicherung: Die Zurich Motorrad- Haftpflichtversicherung sichert Sie bei einem Unfall vor den Ansprüchen Dritter.

Neu: Sparen Sie mit der KFZ-Familienversicherung – je mehr Fahrzeuge in Ihrer Familie versichert werden, desto höher ist der Rabattvorteil.

Vorteile:

  • 100 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • günstige Tarife, wenn Sie Ihr Motorrad als Zweitfahrzeug versichern
  • 25 % Beitragssatz nach sieben schadenfreien Jahren

Leistungen:

Individuelle Beiträge für individuelle Ansprüche
Wir berechnen den Beitrag für Ihre Haftpflichtversicherung abgestimmt auf Ihr Motorrad und Ihre individuelle Situation. Berücksichtigt werden dabei zum Beispiel:

  • PS/kW-Stärke des Fahrzeugs
  • Regionalklasse
  • Schadenfreiheitsklasse

Besonders günstig: Motorrad als Zweitfahrzeug versichern
Als Zweitfahrzeug stufen wir Ihr Motorrad in der Haftpflichtversicherung von Beginn an

  • in die Schadenfreiheitsklasse ½ (65 % Beitragssatz) ein, wenn Ihr Erstfahrzeug mindestens in der Schadenfreiheitsklasse ½ versichert ist.
  • in die Schadenfreiheitsklasse 2 (41 % Beitragssatz) ein, wenn das Motorrad auf Sie zugelassen ist, Sie mindestens zwei Jahre Ihren Motorradführerschein haben, älter als 23 Jahre sind, keinen jüngeren Fahrer auf Ihr Motorrad lassen und Ihr Erstfahrzeug bei Zurich mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 2 versichert ist.

Nachlass bei Zahlung per Lastschriftverfahren
Wenn Sie Ihre Versicherungsbeiträge per Lastschriftverfahren zahlen, wird Ihr Beitrag günstiger.

Bonus für "treue Kunden"
Wer bereits mit dem eigenen Pkw bei Zurich versichert ist, erhält bei Abschluss einer zusätzlichen Motorradversicherung einen Preisnachlass.

Gut zu wissen: Sie erhalten den Bonus auch, wenn Sie bei Zurich gleichzeitig einen Vertrag für Ihren Pkw und Ihr Motorrad abschließen.


Zusatzbaustein:

Die folgende Leistung können Sie in Ihrer Motorrad-Versicherung mit einschließen:

Neu: Rabattschutz
Bei einem Schaden pro Kalenderjahr erfolgt keine Rückstufung, falls

  • Ihr Vertrag mindestens in Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft ist,
  • Sie keine Schäden in den letzten zwölf Monaten vor Abschluss der Versicherung verursacht haben
  • Sie mindestens 23 Jahre alt sind.




Bei Schäden an Ihrem Motorrad oder im Fall eines Diebstahls sind Sie mit der Zurich Kaskoversicherung optimal abgesichert. Sie können zwischen den Leistungen einer Vollkasko- und einer Teilkaskoversicherung wählen.

Sparen Sie mit der KFZ-Familienversicherung – je mehr Fahrzeuge in Ihrer Familie versichert werden, desto höher ist der Rabattvorteil.

Vorteile:

  • Versicherungsschutz bei Schäden am Motorrad durch Brand, Explosion, Diebstahl, Hagel, Überschwemmung oder Kollision mit Haarwild
  • Sonderausstattungen und Mehrwerte sind bis zu 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert.
  • Schadenrückkauf ist auch im Kaskoschadensfall möglich

Leistungen im Vergleich:

Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)

Versichert sind Schäden am eigenen Fahrzeug, die beispielsweise auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Kollision mit Haarwild
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Schäden durch Marderbiss
  • Bruchschäden an der Verglasung

Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)

Die Vollkaskoversicherung enthält die gleichen Leistungen wie die Teilkaskoversicherung, jedoch sind darüber hinaus versichert:

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, falls Sie einen Unfall selbst verschuldet haben
  • Schäden durch mut- oder böswillige Beschädigungen fremder Personen


Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung

Sowohl in der Voll- als auch in der Teilkaskoversicherung können Sie verschiedene Selbstbeteiligungssummen kombinieren. Dabei wählen Sie zwischen Selbstbeteiligungssummen von 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro und 1.000 Euro (bei Teilkasko nur bis 500 Euro).

Tipp: Je höher die gewählte Selbstbeteiligung im Schadensfall ist, desto niedriger wird der zu zahlende Versicherungsbeitrag.

 

Zusatzbausteine:

Die folgenden Leistungen können Sie in Ihrer Motorrad-Versicherung mit einschließen:

Neu: Rabattschutz

Bei einem Schaden pro Kalenderjahr erfolgt keine Rückstufung, falls

  • Ihr Vertrag mindestens in Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft ist,
  • Sie keine Schäden in den letzten zwölf Monaten vor Abschluss der Versicherung verursacht haben
  • Sie mindestens 23 Jahre alt sind.

Elektro-Kasko

Der Kasko-Schutz für Ihren Zweirad-Akku beinhaltet alle Risiken, die auch in der Zweirad-Kasko-Versicherung versichert sind, z. B. Diebstahl, Brand, Glasbruch. Wenn Sie aber den Rundum Schutz für Ihr Elektro-Zweirad wünschen, dann wählen Sie Elektro-Plus.

Elektro-Plus

Der Akku ist der wichtigste Teil eines Elektrofahrzeuges. Deshalb bietet Ihnen der Baustein Elektro-Plus (gilt für Teil- und Vollkasko) folgende Vorteile:

  • Rundum-Schutz für Ihren Akku
  • Mitversichert sind Bedienfehler (z. B. Schäden, die durch Fehlbedienung der Ladestation entstehen, Schäden durch Tiefen-Entladung oder Überladung)
  • Im Schadensfall erfolgt keine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung





Mit dem Schutzbrief bekommen Sie in Notfällen schnelle und zuverlässige Hilfe. Ob Panne, Unfall, Fahrzeugdiebstahl oder Krankheitsfall – über unser 24-h-Service-Telefon vermitteln wir Ihnen die notwendigen Hilfeleistungen im In- und Ausland.

Vorteile:

  • schnelle Hilfe im In- und Ausland bei Unfall oder Panne
  • Unterstützung im Krankheitsfall für Fahrer und Mitfahrer
  • Service-Telefon rund um die Uhr erreichbar
  • besonders günstige Beiträge beim Partner-Schutzbrief

Bei einer Panne oder einem Unfall zahlen wir beispielsweise die Kosten für

  • Bergen oder Abschleppen Ihres Fahrzeuges
  • den Ersatzteilversand ins Ausland
  • Fahrzeugtransport und Unterstellung des Motorrads nach Fahrzeugausfall
  • Kosten für Übernachtung bzw. für die Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall
  • Verzollung und Verschrottung nach einem Totalschaden
  • Fahrzeugrücktransport zum Beispiel bei Krankheit


Im Falle eines Diebstahls erstatten wir zum Beispiel

  • Kosten für die Wiederbeschaffung von Reisedokumenten
  • Zahlungsmittel


Bei Krankheit übernehmen wir

  • Vermittlung von ärztlicher Betreuung vor Ort
  • Kosten für den Arzneimittelversand
  • Kosten für Krankenbesuche
  • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
  • Kosten für den Krankenrücktransport
  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch
  • Rückholung von Kindern


Sicherheit im In- und Ausland

Unser Schutzbrief bietet Ihnen und Ihren Mitfahrern umfassenden Versicherungsschutz auf allen Fahrten und Reisen in den folgenden Ländern:

  • Bundesrepublik Deutschland
  • europäisches Ausland
  • Anliegerstaaten des Mittelmeeres
  • Kanarische Inseln, Azoren und Madeira

Spartipp: Sind mehrere Fahrzeuge auf Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner zugelassen, so versichern Sie diese besonders kostengünstig mit den Konditionen unseres Partner-Schutzbriefs.




Für alle Mofa-, Moped- und Rollerfahrer ist das gesetzlich vorgeschriebene Versicherungskennzeichen Pflicht – denn nur so sichern Sie sich bei einem Unfall vor den Ansprüchen Dritter.

Vorteile

  • Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung möglich
  • ab Versicherungsbeginn zum 30. April individuelle Staffelung des Versicherungsbeitrags
  • versicherbar sind auch sogenannte "Mini"-Pkws bis max. 45 km/h


Leistungsumfang

In der Haftpflichtversicherung sind alle Schäden versichert, die durch den Gebrauch des Mofas, Mopeds oder Rollers entstehen, beispielsweise wenn Personen verletzt, fremde Sachen beschädigt bzw. zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen.

Dazu können Sie die Teilkaskoversicherung wählen. Die Teilkasko versichert Schäden an Ihrem Fahrzeug, wenn diese durch die versicherten Schadenereignisse entstehen, z. B. Blitzschlag oder Wildschäden.

 

Neu für versicherungspflichtige Pedelecs45 und E-Bikes:

Elektro-Kasko

Der Teilkasko-Schutz für den Akku Ihres Pedelec45 oder E-Bikes beinhaltet alle Risiken, die auch in der Moped-Teilkasko-Versicherung versichert sind, z. B. Diebstahl, Brand oder Glasbruch. Wenn Sie aber den Rundum-Schutz für Ihr Elektro-Zweirad wünschen, dann wählen Sie Elektro-Plus.

Elektro-Plus – der Rundum-Versicherungsschutz

Als Besitzer von einem Pedelec45 oder E-Bike profitieren Sie von unserem einzigartigen Konzept. Der Akku ist der wichtigste Teil eines Elektrofahrzeuges. Deshalb bietet Ihnen der Baustein Elektro-Plus in der Teilkasko folgende Vorteile:

  • Rundum-Schutz für Ihren Akku
  • Mitversichert sind Bedienfehler (z. B. Schäden, die durch Fehlbedienung der Ladestation entstehen, Schäden durch Tiefen-Entladung oder Überladung)

 

Tipp: Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März eines Jahres und endet automatisch ein Jahr später. Ob das Mopedschild aktuell ist, lässt sich leicht erkennen: Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jedes Jahr. Ab März 2014 ist es schwarz und ab März 2015 blau. Ab März 2016 ist es dann grün. Danach wiederholen sich die Farben.


Mit einem Saisonkennzeichen bestimmen Sie selbst, für welchen Zeitraum Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Der Beitrag richtet sich dann nach der Zahl der Nutzungsmonate.

Vorteile

  • kostengünstige Lösung für Pkws (z.B. Cabrios), Wohnmobile und Krafträder
  • Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag zahlen Sie nur für die vereinbarten Nutzungsmonate.
  • Ihr Fahrzeug ist jedes Jahr automatisch versichert und zugelassen.
  • Kosten und Zeitaufwand für die jährliche An- und Abmeldung entfallen.

 


Weitere Vorteile des Saisonkennzeichens

  • Anpassung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, wenn das Fahrzeug mindestens sechs Monate zugelassen ist
  • Außerhalb der Saison ist das Fahrzeug im Rahmen der Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung ruheversichert.
  • Kostenloser Versicherungsschutz, während Ihr Fahrzeug stillgelegt ist – Sie zahlen keinen Beitrag bis zur Wiederzulassung.

 

Besonderheiten

Der Zulassungszeitraum muss mindestens zwei Monate betragen.

 

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