08772 8059-0 info@fv-stein.de Termine nach Vereinbarung

Betriebliche Altersvorsorge

 

- Betriebliche Altersvorsorge

Die klassische Rentenversicherung ist eine Altersversorgung auf Basis einer gesicherten Geldanlage. Renteclassic select bietet ein besonderes Plus an Sicherheit: Ihr Kapital wird bei fünf renommierten deutschen Versicherern angelegt. Diese Streuung ermöglicht Ihnen attraktive Überschüsse bei gleichzeitig hoher Sicherheit.

Vorteile

  • garantierte Altersrente auf Lebenszeit
  • attraktive steuerliche Vergünstigungen
  • unkomplizierte Übertragung oder Möglichkeit der privaten Fortführung bei Ausscheiden oder Arbeitgeberwechsel
  • Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibel gestaltbar
  • Ansprüche bei Entgeltumwandlung ab Versicherungsabschluss unverfallbar
  • hohe Sicherheit und attraktive Überschüsse durch ein gemeinsames Produkt von fünf renommierten Versicherern
  • Besonderer Vorteil für den Arbeitgeber: Die Fürsorgepflicht zur gewissenhaften Auswahl des Anbieters ist erfüllt.

Zwischen Rente und Kapitalauszahlung wählen
Ihre Mitarbeiter können sich statt für die Rentenzahlungen zu Rentenbeginn auch für eine Kapitalauszahlung entscheiden.

Erweiterbarer Schutz
Berufsunfähigkeit: Ganz auf den individuellen Bedarf abgestimmt, können Ihre Mitarbeiter bei Renteclassic select auch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung integrieren.

Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente
Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer zu mindestens 50 % berufsunfähig, so zahlen wir die vertraglich vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.

 

- Direktversicherung

Der Klassiker bei der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben diesen Durchführungsweg gewählt. Die Direktversicherung eignet sich für alle Unternehmen und zeichnet sich durch einen geringen Verwaltungsaufwand aus.

Was ist eine Direktversicherung?
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer.
Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich.

Leistungen

  • lebenslange garantierte Rentenleistungen
  • Wahlmöglichkeit zwischen laufenden Rentenzahlungen oder einmaliger Kapitalleistung
  • Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Rentenvarianten
    flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Hartz IV-Sicherheit: Direktversicherung wird nicht als verwertbares und anrechnungsfähiges Vermögen angesehen
  • Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel möglich
  • Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
  • individuelle Bestimmung der Höhe der Sicherheit in Form von Garantieleistungen

 

KONTAKT

 

- Pensionszusage

Mit der Pensionszusage sparen Sie effektiv Steuern, indem Sie Teile aus Ihrem Bruttogehalt unversteuert in Vorsorgebezüge umwandeln. Dadurch können Sie Ihr Einkommen aus der aktuellen Hochsteuer-Phase in eine Phase mit niedriger Steuerbelastung im Ruhestand verschieben. Dies ist besonders für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen interessant, denn Beiträge zur Betriebsrente sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei!

Was ist eine Pensionszusage?
Die Pensionszusage ist eine Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer für sein Alter, bei Invalidität und/oder im Todesfall eine bestimmte Versorgungsleistung zu.

Leistungen

  • Vorsorgeleistung wahlweise als Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung
  • garantierte Leistungen
  • Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Variante
  • flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich

 

- Pensionsfonds

Mit der Rentenreform 2001 wurde die Alterssicherung in Deutschland neu geregelt. Neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge rückte die betriebliche Alterssicherung noch stärker in den Vordergrund. Seit dem 1. Januar 2002 ergänzt der Pensionsfonds als fünfte Möglichkeit die bislang bekannten Durchführungswege Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungs- und Pensionskasse.

Ihre Vorteile durch Outsourcing von Pensionsverpflichtungen
Für Unternehmen, die die lohnsteuerfreie Übertragung eingegangener Pensionsverpflichtungen planen, bietet die Deutscher Pensionsfonds AG leistungsstarke Pensionspläne nach § 3 Nr. 66 EStG. Eine Veränderung der unternehmensspezifischen Versorgungsregelungen ist mit der Übertragung und dem Wechsel des Durchführungsweges nicht verbunden; die Zusagen bleiben in ihrer bisherigen Form erhalten.

 

- Existenzabsicherung

Flexible Absicherung gegen Todesfall- und bestimmte Berufsunfähigkeitsrisiken
Mit einer Rückdeckungsversicherung sichern Sie Ihre Mitarbeiter gegen existenzielle Risiken durch frühzeitiges Ableben und Invalidität ab.

Versorgungsmodell
Die betriebliche Altersvorsorge besteht üblicherweise nicht nur aus einer Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Sie enthält auch eine Altersversorgung, also die Ansparung einer Altersrente. Diese kann auch weiterhin mithilfe jedes der Instrumente der betrieblichen Altersvorsorge ergänzt werden.

 

KONTAKT

 

- Betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer

Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben Sie das Privileg, sich eine Altersvorsorge über Ihr Unternehmen aufbauen zu können. Genießen Sie die gleichen steuerlichen Vorteile wie Ihre Arbeitnehmer. Mit einer guten Vorsorgestrategie erhalten Sie eine bedarfsorientierte Altersvorsorge.

Vorteile

  • Altersvorsorge finanziert über die GmbH
  • steuerfreier Aufbau Ihrer Altersvorsorge
  • sofortige Absicherung der Hinterbliebenen und der eigenen Arbeitskraft ist möglich
  • wahlweise Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung
  • Start Ihrer Versorgung bereits ohne Wartezeit ab Firmeneintritt (mit Direktversicherung als erste Stufe)
  • kalkulierbare Finanzierung
  • bedarfsorientierte Gestaltung der Vorsorge
  • Beitrag als Betriebsausgabe absetzbar
  • geringer Verwaltungsaufwand

 

- Unterstützungskasse

Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung und übernimmt für Sie die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können in unbegrenzter Höhe steuerfrei in die Unterstützungskasse einzahlen. Deshalb ist der Durchführungsweg besonders für Bezieher höherer Einkommen interessant.

Vorteile

  • Senkung der Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Beiträge zur Unterstützungskasse sind unbegrenzt lohnsteuerfrei
  • Minimierung des eigenen Verwaltungsaufwands
  • Verlagerung der zugesagten Versorgungsverpflichtungen
  • bilanzneutrale Versorgungsleistungen und somit Stärkung der Liquidität Ihres Unternehmens

Was ist eine Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Zweck des Vereins besteht darin, den angeschlossenen Mitgliedern (Trägerunternehmen) Versorgungsleistungen zu gewähren.
Der Verein als soziale Einrichtung gewährt den Arbeitnehmern keinen eigenen Rechtsanspruch auf die zugesagten Versorgungsleistungen. Gleichwohl hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Um die Leistungen gewähren zu können, schließt die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversicherung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ab. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist daher in der Anlage ihres Vermögens frei.
Die Unterstützungskasse kann sowohl arbeitnehmerfinanziert als auch arbeitgeberfinanziert sein. Auch Mischmodelle sind möglich. In allen Fällen führt der Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab. Der Arbeitnehmer ist bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützt.

Leistungen

  • Vorsorgeleistung wahlweise als Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung
  • Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Kapitalvariante inkl. Garantieleistungen
  • jährliche Wertbestätigung über den aktuellen Stand der Höhe der Versorgung
  • flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • zusätzliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich 

 

betriebliche-altersvorsorge

 

 

 

Schneller Kontakt

Büro

Helmut Stein
Finanzdienstleistung & Versicherung

Herr Helmut Stein
Laberstraße 22
84066 Mallersdorf-Pfaffenberg

Tel: 08772 8059-0
Fax: 08772 8059-10

www.fv-stein.de
info@fv-stein.de

Impressum / Datenschutz

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.