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Reiseversicherung

Mit den speziellen Zurich Versicherungen sind Sie im Urlaub abgesichert – damit Sie Ihre Freizeit unbeschwert genießen können.


- Auslandsreise- Krankenversicherung

Wer im Ausland erkrankt, wird oft als Privatpatient behandelt und muss im Bedarfsfall mit entsprechend hohen Kosten rechnen. Insbesondere wenn Sie mit der Familie unterwegs sind, kann in finanzieller Hinsicht einiges auf Sie zukommen.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die auf die besonderen Gefahrenlagen und den besonderen Bedarf während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland zugeschnitten ist. Sie ergänzt den gesetzlichen und allgemeinen Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen vor allem für Kosten in den Bereichen akute Heilbehandlung, Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit sowie Überführung bei Tod. Es gelten Höchstgrenzen und Ausschlüsse. Der Vertragsabschluss ist einfach, ohne Gesundheitsfragen, der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten.

Ihre Vorteile liegen auf der Hand

  • weltweiter Versicherungsschutz für Urlaubsreisen bis 42 Tage und Geschäftsreisen bis sieben Tage
  • garantierter Versicherungsschutz bei Behandlung als Privatpatient
  • 24-Stunden-Notruf-Service für Fragen, wie z. B. Vermittlung von Ärzten
  • medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland

 

- Reisegepäckversicherung

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Ihrer persönlichen Dinge ersetzt die Reisegepäckversicherung von Zurich den finanziellen Schaden.

Leistungen der Reisegepäckversicherung

  • Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung, sofern sich die versicherten Sachen in Obhut z. B. einer Fluggesellschaft oder eines Hotels befinden
  • Unfall des Versicherten
  • Unfall des Transportmittels
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte
  • höhere Gewalt, Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee
  • Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- und Hängenlassen

Versicherungsumfang

Versichert sind alle Gegenstände, die für den persönlichen Reisebedarf mitgeführt werden, zum Beispiel:

  • Kleidung und Schuhe
  • Reisegepäck, Koffer, Taschen
  • Spielzeug
  • Elektronikartikel wie Foto- und Videokamera, Notebook

 

KONTAKT

 

- Reiserücktrittsversicherung

Wichtige Gründe oder Krankheit zwingen Sie, Ihre gebuchte Urlaubsreise abzusagen. Die Zurich Reiserücktrittskosten-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen einer Absage oder Abbruchs Ihrer Reise bei einer Urlaubsreise.

Leistungen der Reiserücktrittskosten-Versicherung

  • Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehe- bzw. Lebenspartners, seiner Kinder oder nahestehender Familienangehöriger
  • Impfunverträglichkeit des Versicherten
  • Schwangerschaft der Versicherten
  • Schaden am Eigentum des Versicherungsnehmers/ Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlichen Straftaten eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder zur Schadenfeststellung die Anwesenheit des Versicherungsnehmers/Versicherten notwendig ist
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund unerwarteter, betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und die Agentur für Arbeit der Reise zugestimmt hat
    Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträger übernommen werden
  • Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine Versetzung in die nächst höhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen (sog. Nachprüfung, sofern die versicherte Reise vor dem Termin gebucht wurde und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt)
  • Bruch von Prothesen und Lockerung vom implantierten Gelenken

 

- Campingversicherung

Für Sie als Camper ist eine Campingversicherung genau so wichtig wie eine Hausratversicherung für Ihre Wohnung oder Haus, damit Sie die Freiheit in der Natur ungetrübt genießen können. Aber nicht nur auf dem Campingplatz, sondern auch im Winterlager drohen Ihrem mobilen Eigenheim Gefahren.

Versichert sind Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und Verlust der versicherten Sachen durch:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sowie Schneemasse
  • Beschädigung des Inventars durch Unfall des Stand- oder Reisefahrzeugs
  • mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Leitungswasserschäden

 

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