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Firmenrechtsschutz

 

- Manager Rechtsschutz

Top-Manager tragen strafrechtliche Verantwortung und haften für ihre Entscheidungen. Ein Rechtsschutz sichert Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte vor den finanziellen Folgen ab.

Versichert sind die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen, zum Beispiel:

  • Unternehmensleiter
  • AG-Vorstände
  • GmbH-Geschäftsführer
  • geschäftsführende Gesellschafter einer OHG oder KG
  • Aufsichtsräte
  • Beiräte

Versicherbare Bereiche

  • Vermögensschaden-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz aus dem Anstellungsvertrag
  • Spezial-Strafrechtsschutz

Zusätzlich besteht Rechtsschutz, für diese Risiken

  • Recht von Handelsgesellschaften, Genossenschaften oder bergrechtlichen Gewerkschaften
  • Baurecht
  • Steuer- und sonstiges Abgaberecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Rabattrecht

 

- Firmenrechtsschutz

Rechtsschutz für Selbstständige
Als Gewerbetreibender oder freiberuflich Tätiger sind Sie mit einer Vielzahl von Verordnungen konfrontiert. Schnell können Ihre Entscheidungen ungewollt mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Zurich bietet Ihnen eine individuelle Gestaltung Ihrer Rechtsschutzversicherung, damit Sie Ihr gutes Recht nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Bereich durchsetzen können.

  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen
  • Privat-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

 

KONTAKT

- Strafrechsschutz

Als Unternehmer, Geschäftsführer oder auch als Mitarbeiter müssen Sie rechtlich für Entscheidungen geradestehen. Die Kosten für die Strafverteidigung sind oft sehr hoch. Ein Spezial-Strafrechtsschutz übernimmt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.

Der Versicherungsschutz deckt zum Beispiel folgende Rechtsschutzfälle ab

  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Wir zahlen für Sie

  • den eigenen Anwalt
  • eigene und vom Gericht bestellte Sachverständige
  • Zeugengebühren und Zeugenbeistand
  • erstattungspflichtige Kosten eines Nebenklägers
  • anwaltliche Firmenstellungnahme
  • anwaltliche "Mitarbeiter-Schutzschrift"
  • Reisen der Prozessbevollmächtigten
  • erhöhte Gebührenvereinbarungen mit dem eigenen Anwalt, beispielsweise bei Honorarvereinbarung

firmenrechtsschutz

 

 

 

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Helmut Stein
Finanzdienstleistung & Versicherung

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