Technische Versicherung
- Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung für Unternehmer schützt Bauunternehmer vom ersten Tag an vor den Folgen durch Sachschäden an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen.
Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:
- Bauunternehmer
- Subunternehmer
- Auftraggeber nach Vereinbarung
Versicherte Sachen
Versicherte Sachen sind Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen für die Errichtung eines Bauvorhabens einschließlich Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.
Versichert sind z.B. Schäden durch
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit, Materialfehler oder ungewöhnliche Witterungseinflüsse
- Elektronikversicherung
Unternehmen sind auf Elektronik angewiesen. Die Elektronik- versicherung versichert Ihre Schäden und Kosten, wenn Geräte und Anlagen beschädigt werden oder abhandenkommen.
Die Elektronikversichrung stellt eine Allgefahrendeckung her. Dies bedeutet, dass alle Gefahren (Zerstörung oder Beschädigung durch nicht vorhergesehene Ereignisse) mitversichert sind.
Versicherte Sachen
- Bürotechnik
- Informationstechnik
- Kommunikationstechnik
- Medientechnike
- Medizintechnik
- Mess- und Prüftechnik
- Satz- und Reprotechnik
- Sicherungs-, Melde- und Überwachungstechnik
- Verkehrstechnik
Versicherte Schäden
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sengschäden
- höhere Gewalt
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Überspannung, Induktion
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Maschinenversicherung
Falsche Bedienung, Konstruktionsfehler oder Unwetter können Ihre Maschinen nachhaltig beschädigen. Sichern Sie sich dagegen ab.
Versichert werden fahrbare also auch mobile Maschinen,l soiwe fest platzierete, stationäre Maschinen.
Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:
- Eigentümer
- Betreiber
- Leasing-Geber
- Leasing-Nehmer
- Mieter
- Entleiher
- Verwahrer
Versicherte Schäden und Gefahren
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen (dies gilt jedoch nicht für Baubüros, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen)
- Zerreißen infolge von Fliehkraft
- Überdruck (nicht Explosion) oder Unterdruck
- Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser
- während der Dauer von Transporten (dies gilt jedoch nicht für Seetransporte)
- Montageversicherung
Die Montage von Maschinen und sonstigen technischen Anlagen sowie die anschließende Erprobung bedeuten für die beteiligten Personen – Besteller, Unternehmer und Subunternehmer – kaum absehbare Gefahren.
Das Risiko des Eintritts von Sachschäden ist in der Entstehungsphase technischer Objekte wesentlich höher als während des nachfolgenden, bestimmungsgemäßen Einsatzes.
Entschädigung wird insbesondere geleistet für Verluste durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub sowie für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden) beispielsweise durch:
- Montage- und Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
- Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Zerreißen infolge von Fliehkraft
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Überschwemmung, Hochwasser stehender oder fließender Gewässer
- Sturm, Hagel, Eisgang, Erdrutsch, Erdbeben
- Photovoltaikversicherung
Solaranlagen schützen die Umwelt – Wir versichern Sie
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise gewinnt Solarenergie immer mehr an Bedeutung. Als Betreiber einer Photovoltaikanlage wollen Sie von Ihrer ins öffentliche Netz eingespeisten Energie profitieren. Deshalb sollten Sie sich gegen finanzielle Verluste durch Schäden und Ertragsausfall schützen. Umfassender Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen.
Vorteile
- Photovoltaikanlagen werden bis 750.000 Euro Versicherungssumme oder 300 kWp versichert.
- Solarthermieanlagen werden bis 30.000 Euro versichert.
- Sie wählen zwischen drei verschiedenen Selbstbehalten.
- Ertragsausfall für Photovoltaikanlagen aufgrund versicherter Sachschäden ist mit festgelegter Haftzeit und festgelegtem Selbstbehalt mitversichert.
- Es besteht eine Vorsorgeversicherung für Erweiterungen und Austausch der Anlage während des laufenden Versicherungsjahres.
- Kosten auf Erstes Risiko und weitere Mehrkosten sind mitversichert.
- Sie erhalten Rabatte für die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes z. B. durch Ausschluss bestimmter Gefahren, Einhaltung hoher Sicherheitsstandards oder bei Abschluss bzw. Bestehen einer Zurich Gebäudeversicherung.
Die Versicherung schützt Sie u. a. bei Schäden durch:
- Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
- Wasser, Feuchtigkeit
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung